Laut Hygieneverordnung vom 13. März 2011 sind alle Fußpfleger/innen verpflichtet einen Kurs zur Erlangung der Hygienesachkunde zu absolvieren.

Hierdurch bleibt jeder auf dem neuesten Stand im Bereich Hygiene.

Scheuen Sie sich also nicht Ihre Fußpflegerin oder Fußpfleger nach diesem Schein zu fragen, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten.

 

Ich habe meinen Hygiene Sachkundenachweis am

05.11.2011

gemacht